Gewerbeanmeldung als Camgirl
Alles, was du wissen musst – inklusive Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung
- Erstellt am: 30. April 2025
- Autorin: Hannah Wellenstein
- Lesezeit: 6 Minuten

Der Einstieg in die Welt der Webcam-Erotik bietet viele Vorteile: zeitliche Flexibilität, Selbstbestimmung und ein wachsender Markt.
Doch auch als Camgirl oder Anbieterin erotischer Online-Inhalte musst du dich um gewisse rechtliche und steuerliche Grundlagen kümmern. Einer der wichtigsten ersten Schritte: Die Gewerbeanmeldung!
In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Informationen, die du für deinen Start im Camgirlgewerbe brauchst – klar, verständlich und speziell für Camgirls und Chatterinnen aufbereitet.
✅ Muss ich als Camgirl überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Ja. Sobald du regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, auf Plattformen wie OnlyFans, Stripchat, Chaturbate, MyDirtyHobby oder anderen tätig bist, gilt deine Arbeit nicht mehr als rein privat, sondern als gewerblich. Auch wenn du „nur online“ arbeitest oder keine klassischen Dienstleistungen im persönlichen Kontakt anbietest – das spielt keine Rolle.
📝 Gewerbeanmeldung – Schritt für Schritt erklärt
Du meldest dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. Dort kannst du entweder persönlich erscheinen oder – je nach Stadt – die Gewerbeanmeldung auch online oder schriftlich per Post erledigen.
💡 Diese Angaben brauchst du bei deiner Camgirl Gewerbeanmeldung:
Deinen vollständigen Namen und deine Adresse;
Den Beginn deiner Tätigkeit (auch rückwirkend möglich!);
Eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit, z. B.:
„Erbringung erotischer Internet-Dienstleistungen via Webcam, Erstellung und Verkauf digitaler Inhalte oder Schreiben und Erstellen von Texten für Onlineportale etc.“
Ggf. deine Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer).
💸 Die Kosten für Deine Gewerbe-Anmeldung als Webcamgirl:
- Je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.
🔍 Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung – wo liegt der Unterschied?
🧾 Kleingewerbe
- Kein steuerlicher, sondern ein gewerberechtlicher Begriff.
- Bedeutet: Du betreibst dein Gewerbe in kleinem Umfang, ohne Handelsregistereintrag, ohne Pflicht zur doppelten Buchführung.
- Du bist eine Einzelunternehmerin ohne Kaufmannsstatus.
- Du gibst deine Einnahmen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an.
🧾 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
- Ein steuerlicher Begriff, der nur mit der Umsatzsteuer zu tun hat.
- Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, musst du keine Umsatzsteuer erheben oder abführen.
- Gilt, wenn dein Umsatz im:
- Vorjahr unter 22.000 € lag;
- und im laufenden Jahr unter 50.000 € voraussichtlich bleibt
Vorteile:
Du darfst brutto wie netto rechnen (z. B. 10 € Trinkgeld sind auch 10 € Einnahme).
Du brauchst keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Nachteile:
- Du darfst keine Vorsteuer abziehen (z. B. von Technik, Kamera, Laptop, Software-Abos)
Die Kleinunternehmerregelung beantragst du nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt, wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst.
📬 Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Dieses schickt dir innerhalb von ein paar Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – entweder auf Papier oder inzwischen auch oft digital über ELSTER.
Voraussichtliche Einnahmen im ersten Jahr;
Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst;
Was genau du anbietest;
Ob du eine Steuernummer brauchst (z. B. für Plattformen);
📊 Buchhaltung – einfach, aber ordentlich
Auch wenn du keine riesige Firma betreibst, musst du alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Du brauchst keine komplizierte Buchhaltung – ein gutes System reicht.
Tools & Tipps
Buchhaltungssoftware wie Lexoffice, sevDesk, Debitoor oder einfach Excel;
Trenne privates und geschäftliches Konto (z. B. kostenloses Geschäftskonto bei Fintech-Banken);
Sammle Belege für Ausgaben (z. B. Kamera, Requisiten, Software, Plattformgebühren);
Erstelle monatlich eine Übersicht: Einnahmen – Ausgaben = Gewinn.
📌 Was ist mit Steuern?
Als Camgirl oder Chatterin zahlst du in der Regel:
Einkommensteuer (auf deinen Gewinn);
Gewerbesteuer (nur bei über 24.500 € Gewinn/Jahr – und nur anteilig);
Keine Umsatzsteuer, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Die Höhe der Einkommensteuer hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Du gibst einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung ab. Als Kleinunternehmerin reicht meist die Anlage EÜR.
💬 Fazit: Seriös starten – weniger Stress, mehr Erfolg
Auch wenn dein Camgirl-Business online und frei erscheint, gilt in Deutschland und den restlichen EU – Ländern: Wer Geld verdient, ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar – und mit einem klaren Verständnis über Kleinunternehmerregelung und Kleingewerbe kannst du viele Fehler von Anfang an vermeiden.
Du zeigst Professionalität, vermeidest rechtlichen Ärger – und positionierst dich langfristig als seriöse Anbieterin.
Noch unsicher? Hilfe holen!
Wenn du beim Ausfüllen der Formulare, der Buchhaltung oder der Steuererklärung Unterstützung brauchst, lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, am besten mit Erfahrung im Bereich „Erotik und Online-Selbstständigkeit“.
Oder: Schreib mir gern – ich helfe dir weiter oder vernetze dich mit erfahrenen Kontakten!
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
🔹 Muss ich mein Camgirl-Business wirklich anmelden, auch wenn ich nur nebenbei arbeite?
🔹 Gilt meine Tätigkeit nicht als freiberuflich?
🔹 Was trage ich bei der Gewerbeanmeldung als Tätigkeit ein?
Du solltest deine Tätigkeit möglichst neutral, aber dennoch zutreffend beschreiben. Beispiele:
„Erbringung von Online-Dienstleistungen über das Internet“
„Live-Streaming und Verkauf digitaler Inhalte im Bereich Erwachsenenunterhaltung“
„Camgirl-Dienstleistungen via Internetplattformen“
„Texterin für Internetangebote“
Diese Formulierungen werden von Gewerbeämtern in der Regel akzeptiert.
🔹 Was ist, wenn ich keine Kleinunternehmerregelung nutze?
🔹 Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht anmelde?
Dann droht ein Bußgeld wegen „Verstoß gegen die Gewerbeordnung“. Auch das Finanzamt kann rückwirkend Steuern und ggf. Zinsen nachfordern. Besser: Von Anfang an korrekt anmelden – der Aufwand ist gering und schützt dich vor Problemen.
🔹 Brauche ich ein separates Bankkonto?
🔹 Darf ich einen Künstlernamen nutzen?
Ja – du kannst unter deinem Künstlernamen auftreten, Rechnungen schreiben oder Profile führen. Wichtig: Beim Finanzamt und Gewerbeamt musst du deinen echten Namen verwenden. Der Künstlername kann aber als „Firmenname“ oder Zusatz angegeben werden.
🔹 Muss ich Rechnungen schreiben, auch wenn ich über Plattformen arbeite?
🔹 Wie kann ich mich gegen neugierige Fragen beim Gewerbeamt oder Finanzamt schützen?
Bleib sachlich und professionell. Verwende neutrale Begriffe („digitale Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenunterhaltung“) und fokussiere dich auf das Technische bzw. die Selbstständigkeit. Niemand darf dich wegen deiner Branche benachteiligen – solange du rechtlich korrekt arbeitest.