Gewerbeanmeldung als Camgirl

Alles, was du wissen musst – inklusive Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Gewerbeanmeldung für Webcamgirls und Chatterinnen.
Tipps für das Camgirl - Gewerbe

Der Einstieg in die Welt der Webcam-Erotik bietet viele Vorteile: zeitliche Flexibilität, Selbstbestimmung und ein wachsender Markt.

Doch auch als Camgirl oder Anbieterin erotischer Online-Inhalte musst du dich um gewisse rechtliche und steuerliche Grundlagen kümmern. Einer der wichtigsten ersten Schritte: Die Gewerbeanmeldung!

In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Informationen, die du für deinen Start im Camgirlgewerbe brauchst – klar, verständlich und speziell für Camgirls und Chatterinnen aufbereitet.

✅ Muss ich als Camgirl überhaupt ein Gewerbe anmelden?

Ja. Sobald du regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, auf Plattformen wie OnlyFans, Stripchat, Chaturbate, MyDirtyHobby oder anderen tätig bist, gilt deine Arbeit nicht mehr als rein privat, sondern als gewerblich. Auch wenn du „nur online“ arbeitest oder keine klassischen Dienstleistungen im persönlichen Kontakt anbietest – das spielt keine Rolle.

📝 Gewerbeanmeldung – Schritt für Schritt erklärt

Du meldest dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. Dort kannst du entweder persönlich erscheinen oder – je nach Stadt – die Gewerbeanmeldung auch online oder schriftlich per Post erledigen.

💡 Diese Angaben brauchst du bei deiner Camgirl Gewerbeanmeldung:

  • Deinen vollständigen Namen und deine Adresse;

  • Den Beginn deiner Tätigkeit (auch rückwirkend möglich!);

  • Eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit, z. B.:

    „Erbringung erotischer Internet-Dienstleistungen via Webcam, Erstellung und Verkauf digitaler Inhalte oder Schreiben und Erstellen von Texten für Onlineportale etc.“

  • Ggf. deine Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer).

💸 Die Kosten für Deine Gewerbe-Anmeldung als Webcamgirl:

  • Je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.
Nach der Anmeldung bekommst du eine Gewerbeanmeldebescheinigung – die brauchst du für spätere Schritte beim Finanzamt oder gegenüber Plattformen, die eine Steuernummer oder Nachweise anfordern.

🔍 Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung – wo liegt der Unterschied?

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, bedeuten aber zwei unterschiedliche Dinge. Hier eine einfache Erklärung:

🧾 Kleingewerbe

  • Kein steuerlicher, sondern ein gewerberechtlicher Begriff.
  • Bedeutet: Du betreibst dein Gewerbe in kleinem Umfang, ohne Handelsregistereintrag, ohne Pflicht zur doppelten Buchführung.
  • Du bist eine Einzelunternehmerin ohne Kaufmannsstatus.
  • Du gibst deine Einnahmen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an.
Fast alle Camgirls, die allein arbeiten und keine Angestellten haben, betreiben ein Kleingewerbe.

🧾 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Ein steuerlicher Begriff, der nur mit der Umsatzsteuer zu tun hat.
  • Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, musst du keine Umsatzsteuer erheben oder abführen.
  • Gilt, wenn dein Umsatz im:
    • Vorjahr unter 22.000 € lag;
    • und im laufenden Jahr unter 50.000 € voraussichtlich bleibt

Vorteile:

  • Du darfst brutto wie netto rechnen (z. B. 10 € Trinkgeld sind auch 10 € Einnahme).

  • Du brauchst keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Nachteile:

  • Du darfst keine Vorsteuer abziehen (z. B. von Technik, Kamera, Laptop, Software-Abos)

Die Kleinunternehmerregelung beantragst du nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt, wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst.

📬 Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Dieses schickt dir innerhalb von ein paar Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – entweder auf Papier oder inzwischen auch oft digital über ELSTER.

Diesen Fragebogen solltest du gründlich und korrekt ausfüllen. Darin gibst du u. a. an:
  • Voraussichtliche Einnahmen im ersten Jahr;

  • Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst;

  • Was genau du anbietest;

  • Ob du eine Steuernummer brauchst (z. B. für Plattformen);

📊 Buchhaltung – einfach, aber ordentlich

Auch wenn du keine riesige Firma betreibst, musst du alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Du brauchst keine komplizierte Buchhaltung – ein gutes System reicht.

Tools & Tipps

  • Buchhaltungssoftware wie Lexoffice, sevDesk, Debitoor oder einfach Excel;

  • Trenne privates und geschäftliches Konto (z. B. kostenloses Geschäftskonto bei Fintech-Banken);

  • Sammle Belege für Ausgaben (z. B. Kamera, Requisiten, Software, Plattformgebühren);

  • Erstelle monatlich eine Übersicht: Einnahmen – Ausgaben = Gewinn.

📌 Was ist mit Steuern?

Als Camgirl oder Chatterin zahlst du in der Regel:

  • Einkommensteuer (auf deinen Gewinn);

  • Gewerbesteuer (nur bei über 24.500 € Gewinn/Jahr – und nur anteilig);

  • Keine Umsatzsteuer, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Du gibst einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung ab. Als Kleinunternehmerin reicht meist die Anlage EÜR.

💬 Fazit: Seriös starten – weniger Stress, mehr Erfolg

Auch wenn dein Camgirl-Business online und frei erscheint, gilt in Deutschland und den restlichen EU – Ländern: Wer Geld verdient, ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar – und mit einem klaren Verständnis über Kleinunternehmerregelung und Kleingewerbe kannst du viele Fehler von Anfang an vermeiden.

Du zeigst Professionalität, vermeidest rechtlichen Ärger – und positionierst dich langfristig als seriöse Anbieterin.

Noch unsicher? Hilfe holen!

Wenn du beim Ausfüllen der Formulare, der Buchhaltung oder der Steuererklärung Unterstützung brauchst, lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, am besten mit Erfahrung im Bereich „Erotik und Online-Selbstständigkeit“.

Oder: Schreib mir gern – ich helfe dir weiter oder vernetze dich mit erfahrenen Kontakten!

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)

🔹 Muss ich mein Camgirl-Business wirklich anmelden, auch wenn ich nur nebenbei arbeite?

Ja. Auch wenn du „nur nebenbei“ oder an wenigen Tagen im Monat online arbeitest – sobald du Einnahmen erzielst und eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst du ein Gewerbe anmelden. Die Höhe der Einnahmen spielt dabei keine Rolle.

🔹 Gilt meine Tätigkeit nicht als freiberuflich?

Nein. Erotikdienstleistungen – auch rein digitale über Webcam-Plattformen – zählen nicht zu den freien Berufen (wie z. B. Künstler oder Journalisten). Deshalb ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht.

🔹 Was trage ich bei der Gewerbeanmeldung als Tätigkeit ein?

Du solltest deine Tätigkeit möglichst neutral, aber dennoch zutreffend beschreiben. Beispiele:

  • „Erbringung von Online-Dienstleistungen über das Internet“

  • „Live-Streaming und Verkauf digitaler Inhalte im Bereich Erwachsenenunterhaltung“

  • „Camgirl-Dienstleistungen via Internetplattformen“

  • „Texterin für Internetangebote“

Diese Formulierungen werden von Gewerbeämtern in der Regel akzeptiert.

🔹 Was ist, wenn ich keine Kleinunternehmerregelung nutze?

Dann musst du Umsatzsteuer auf deine Einnahmen aufschlagen, sie regelmäßig ans Finanzamt abführen (z. B. vierteljährlich) und darfst im Gegenzug Vorsteuer geltend machen – also z. B. auf deine Technik, Software oder Studio-Miete. Das lohnt sich oft erst bei höheren Ausgaben und Einnahmen.

🔹 Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht anmelde?

Dann droht ein Bußgeld wegen „Verstoß gegen die Gewerbeordnung“. Auch das Finanzamt kann rückwirkend Steuern und ggf. Zinsen nachfordern. Besser: Von Anfang an korrekt anmelden – der Aufwand ist gering und schützt dich vor Problemen.

🔹 Brauche ich ein separates Bankkonto?

Gesetzlich ist es nicht zwingend, aber dringend empfohlen, dein Camgirl-Business über ein eigenes Konto laufen zu lassen – das sorgt für Übersicht, vereinfacht die Buchhaltung und wirkt professionell bei der Steuererklärung.

🔹 Darf ich einen Künstlernamen nutzen?

Ja – du kannst unter deinem Künstlernamen auftreten, Rechnungen schreiben oder Profile führen. Wichtig: Beim Finanzamt und Gewerbeamt musst du deinen echten Namen verwenden. Der Künstlername kann aber als „Firmenname“ oder Zusatz angegeben werden.

🔹 Muss ich Rechnungen schreiben, auch wenn ich über Plattformen arbeite?

Wenn die Plattform dir eine Abrechnung erstellt (wie bei Chaturbate oder OnlyFans), musst du nicht zusätzlich Rechnungen schreiben. Du solltest die Auszahlungen aber korrekt dokumentieren – z. B. durch Screenshots oder Überweisungsbelege.
Wenn du außerhalb von Plattformen direkt mit Usern arbeitest, bist du verpflichtet, selbst Rechnungen zu erstellen.

🔹 Wie kann ich mich gegen neugierige Fragen beim Gewerbeamt oder Finanzamt schützen?

Bleib sachlich und professionell. Verwende neutrale Begriffe („digitale Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenunterhaltung“) und fokussiere dich auf das Technische bzw. die Selbstständigkeit. Niemand darf dich wegen deiner Branche benachteiligen – solange du rechtlich korrekt arbeitest.